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In vielen Fällen ist der Ersatz einer alten durch eine moderne Ölheizung nach wie vor die sinnvollste Lösung. Je mach Kanton ist dies unter den geltenden gesetzlichen Regeln möglich – je nach Zustand des Gebäudes ohne zusätzliche Auflagen.

Für Sie als Besitzer:in einer Ölheizung bedeutet dies, dass Sie den Ersatz Ihrer Heizung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften planen können. Zum Beispiel im  Kanton Luzern gelten beim Heizungsersatz folgende Regeln:

  • Bei Häusern, die einen geringen Energieverbrauch aufweisen, kann eine Ölheizung ohne Einschränkungen installiert werden (Minergie-Label oder GEAK-Klasse A, B, C oder D).
    In der Regel sind dies Häuser ab Baujahr 1990 oder mit einem Heizölverbrauch von nicht mehr als 12 Liter pro m2 beheizter Fläche.
  • Bei Häusern mit einem höheren Energieverbrauch müssen beim Heizungsersatz zusätzliche bauliche Massnahmen umgesetzt werden.
    Zur Erfüllung der Auflagen gibt der Kanton Standardlösungen vor, die meist einfach und unkompliziert umgesetzt werden können.


Einladung Informationsveranstaltung

Die Energiewende ist in aller Munde und in allen Kantonen herrschen unterschiedliche Regeln beim Heizungsersatz. Doch was genau gilt in Ihrer Region? Lassen Sie sich im Rahmen einer Infoveranstaltung von Swissoil auf den neusten Stand bringen: Gerne informieren Sie unsere Energieberater, wie Sie bei der Planung des Heizungsersatzes am besten vorgehen.

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